1. Allgemeine Bestimmungen

 

§ 1.1 Allgemeines, Geltungsbereich

 

(a) Für alle Geschäftsverbindungen bzw. Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern und Unternehmern (nachfolgend „Kunden“) und der lyonbars.com (nachfolgend „lyonbars“), gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist, nachstehende Bestimmungen (nachfolgend „AGB“) als vereinbarter Vertragsbestandteil. Massgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Version der AGB. Die AGB enthalten detaillierte Regelungen zu der mit dem Kunden zustande kommenden Geschäftsverbindung bzw. den geschlossenen Rechtsgeschäften (An- und Verkauf). Sie können über unsere Internetseite (www.lyonbars.com) unter dem Punkt „AGB“ eingesehen werden. Zudem werden die AGB dem Kunden beim Onlinekauf oder -verkauf zusammen mit der Auftragsbestätigung per E-Mail als PDF-Datei zugestellt.

(b) Lyonbars widerspricht sämtlichen Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden daher – selbst bei Kenntnis darüber, dass solche bestehen – nicht Vertragsbestandteil, soweit nicht im Anlassfall schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Mit Vertragsabschluss akzeptiert der Kunde diese Bestimmung. Vertragspartner für alle abgeschlossenen Rechtsgeschäfte ist:

 

Lyonoro AG (lyonbars.com) vertr. d. d. Präsidenten des Verwaltungsrates, Herr Kim, W. Faist, Thurgauerstrasse 117, CH 8152 Opfikon. Mehrwertsteuer Nummer CHE-373.078.057

 

Bei Fragen, Wünschen, Anliegen oder Beschwerden kontaktieren Sie uns bitte über das auf unserer Internetseite (www.lyonbars.com) bereitgestellte Kontaktformular oder per E-Mail: info@lyonbars.com

 

(c) Die AGB werden in deutscher und per 01.01.2025 ebenfalls in englischer, französischer und italienischer Sprache erstellt. Im Falle von Widersprüchen geht die deutsche Fassung vor.

 

§ 1.2 Abtretungs- und Verpfändungsverbot

Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber lyonbars zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung der lyonbars ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachweisen kann.

 

§ 1.3 Verrechnung

Ein Verrechnungsrecht des Kunden besteht nur dann, wenn seine zur Verrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.

 

2. Verkaufsbedingungen

 

§ 2.1 Vertragsabschluss

(a) Die Präsentation von Waren im Edelmetall-Shop von lyonbars ist kein verbindliches Verkaufsangebot, sondern stellt eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, ein entsprechendes Kaufangebot (Bestellung) gegenüber lyonbars abzugeben.

 

(b) Der Kunde kann das Kaufangebot lediglich durch das Ausfüllen eines Bestellformulars auf der von lyonbars bereitgestellten Internetplattform www.lyonbars.com/shop abgeben. Bei Letzterem werden dem Kunden vor Absenden des Kaufangebots nochmals alle Daten angezeigt und können gegebenenfalls durch diesen korrigiert werden.

 

(c) Das Senden des Bestellformulars mittels Klicks auf den Button „zahlungspflichtig bestellen“ durch den Kunden stellt ein verbindliches Angebot an lyonbars zum Abschluss eines Kaufvertrages dar, an welches lyonbars drei Werktage gebunden bleibt. Lyonbars übermittelt dem Kunden in Folge dieses verbindlichen Kundenangebots eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei lyonbars bestätigt und die für den jeweiligen Kauf relevanten Inhalte des Bestellformulars enthält (automatisierte Bestellbestätigung). Diese automatisierte Bestellbestätigung stellt ebenfalls keine Annahme des Kundenangebots durch lyonbars dar, sondern informiert den Kunden lediglich darüber, dass seine jeweilige Bestellung bei lyonbars eingegangen ist. Ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Kunden und lyonbars wird nur dann geschlossen, wenn lyonbars das Kundenangebot innerhalb der Frist von drei Werktagen annimmt. Die Annahme des Kundenangebots durch lyonbars erfolgt ggf. mit gesonderter Erklärung in Textform (Auftragsbestätigung oder Zusendung der Rechnung), bspw. durch E-Mail. Die Annahmeerklärung durch lyonbars kann auch in anderer Form oder fernmündlich erfolgen. Im Falle dessen, dass lyonbars die Annahme des Kundenangebots nicht gesondert erklärt, kommt kein Vertrag zustande. Wenn der Rechnungsbetrag sowie die aufgrund der Geldwäschereibestimmungen notwendigen Dokumente (ab 15.000.- CHF,  kumulierte Transaktionen inbegriffen: auszufüllendes Formular sowie beglaubigte Passkopie) bei lyonbars eingegangen sind, wird die Ware je nach Vereinbarung versendet oder zur Abholung bereitgehalten (Übermittlung einer Versand- bzw. Abholbestätigung).

 

(d) Die Warenpräsentationen von lyonbars stellen keine Kaufempfehlung im Sinne einer Anlageberatung dar. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Edelmetallpreise Marktschwankungen unterliegen und lyonbars eine zukünftige Preisentwicklung nicht prognostizieren kann. Die Preise der Karten sind pauschal gerechnet, können jedoch jederzeit varriieren. Solange kein verbindlicher Kaufvertrag im Sinne der oben aufgeführten Punkte zustanden gekommen ist, können auch hier die Preise ändern.

 

§ 2.2 Widerruf

 

(a) Für Produkte, deren Preise auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegen, auf die lyonbars keinen Einfluss hat und die kurzfristig auftreten können, hat der Kunde kein Widerrufsrecht.

 

(b) Bestellungen verpflichten den Kunden zur Abnahme der Produkte. Nachträgliche Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen durch den Kunden kann lyonbars nach freiem Ermessen akzeptieren. Hat lyonbars aufgrund der Bestellung des Kunden die Goldkarten/Edelmetalle bereits erworben oder weitergehandelt, muss der Kunde einen allfälligen Kursverlust und/oder Wertverlust der Edelmetalle zwischen dem Tag der Bestellung und dem Tag, an welchem die Rückabwicklung stattfindet kompensieren und zuzüglich eine Umtriebsentschädigung in Höhe von CHF 50.- bezahlen.

 

(c) Sollte diese Kompensationszahlung nicht innert 5 Werktagen nach Zustellung des Stornierungsauftrages auf dem Konto von lyonbars eingehen, ist die Möglichkeit auf Stornierung verwirkt und der ursprünglich geforderte Kaufbetrag wird weiter gemahnt und bei Nichtzahlung eingetrieben.

 

Bestellwert von 0,00 CHF bis 1`500 CHF = 9,90 CHF
Bestellwert von CHF1.501 bis CHF5.000 = 15,00 CHF
Bestellwert von 5`001 CHF bis 20`000 CHF = 20,00 CHF
Bestellwert von 20`001 CHF bis 50`000 CHF = 29,00 CHF
Bestellwert ab 50`001 CHF = keine Versandkosten

 

Die Übersicht über die Versandkosten kann auch auf der Internetseite der lyonbars.com (www.lyonbars.com) unter dem Button "Versandkosten" abgerufen werden. Auf Wunsch des Kunden werden diesem die Versandkosten auch in anderer Form (bspw. per E-Mail) mitgeteilt. Bei Nutzung des Bestellformulars in unserem Online-Shop (www.lyonbars.com) werden dem Kunden vor dem endgültigen Absenden der Bestellung die Versandkosten erneut angezeigt.

 

(d) Hinsichtlich Handelszeiten gibt es keine Einschränkungen. Daher können zu jeder Zeit Kaufangebote zu den zu dieser Zeit aktuellen Preisen übermittelt werden.

 

§ 2.3 Zahlung, Fälligkeit, Verzug

(a) Die Bezahlung der Waren erfolgt per Kreditkarte oder Vorkasse durch Banküberweisung in Schweizer Franken oder EUR (zum entsprechenden mittleren Umrechnungskurs des Tages).

 

(b) Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Vertragsschluss ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages hat innerhalb von 5 Tagen (eingehend auf das Konto von lyonbars) ab Vertragsschluss zu erfolgen. Massgeblich zur Fristwahrung ist der Zahlungseingang bei lyonbars.

 

(c) Das Rechtsgeschäft zwischen dem Kunden und lyonbars stellt ein Fixgeschäft dar. Entsprechend hat lyonbars weder zu mahnen noch eine Nachfrist zu setzen. Sollte lyonbars kulanterweise trotzdem eine Mahnung senden, ist für jede Mahnung eine Mahngebühr von CHF 10.- geschuldet.

 

(d) Sollte der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 5 Tagen auf dem Konto von lyonbars eingegangen sein, leitet lyonbars ohne weitere Mahnung die Betreibung ein. Die Betreibung führt lyonbars selbst oder ein externes Inkassounternehmen durch. Sämtliche Kosten wie Betreibungsgebühren, Inkassokosten, Gerichtsgebühren, Anwaltskosten, etc. hat der Kunde zusätzlich zu bezahlen.

 

§ 2.4 Gefahrenübergang, Lieferung, Schadensersatz

(a) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware (sog. Preisgefahr) geht von lyonbars auf den Kunden mit der Übergabe, beim Versendungskauf sobald die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert wurde oder sich der Kunde im Annahmeverzug befindet, über. Wird die Annahme der Ware verweigert, gilt die Ware zum Zeitpunkt der Verweigerung als übergeben und zugestellt. 

 

(b) Sofern sich der Kunde in Annahmeverzug bezüglich der Abnahme der von ihm bestellten Ware befindet oder schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten verletzt, ist lyonbars berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 10 % des jeweiligen Kaufpreises zu verlangen. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn lyonbars einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.

 

(c) Sollte die Lieferung der vom Kunden bestellten Ware nicht möglich sein, bspw. weil die entsprechende Ware nicht auf Lager ist, sieht lyonbars von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Lyonbars informiert den Kunden hierüber unverzüglich und erstattet die bereits erhaltene Gegenleistung unverzüglich zurück. 

 

(d) Sofern es die Marktgegebenheiten erfordern, ist lyonbars jederzeit dazu berechtigt Teillieferungen, vorzunehmen.

 

(d) Lyonbars liefert Goldkarten mit Edelmetalle nur über renommierte Logistikunternehmen oder Werttransportunternehmen aus. Mittels der Wertelogistik-Partner gewährleistet lyonbars eine vollständige Versicherung der versendeten Waren.

 

(e) Bei der Angabe der Lieferadresse müssen valide Wohn- und Firmenadressen angegeben werden, bei denen eine direkte Übergabe an die im Bestellprozess angegebene Person oder eine durch schriftliche Vollmacht legitimierte Person möglich ist. Direkte Lieferungen an Postfächer oder Packstationen oder Ähnlichem schliesst lyonbars aus. Aus Sicherheitsgründen behält sich lyonbars vor, den Tag der Lieferung zu definieren, jedoch nicht die exakte Uhrzeit der Anlieferung. 

 

(f) Lyonbars bietet folgende Liefermöglichkeiten an: Versand (kostenpflichtig).

 

§ 2.5 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden Eigentum von lyonbars.

 

§ 2.6 Gewährleistung

(a) Die Rechte der Kunden bei Mängeln der Ware bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. 

 

(b) Der Kunde hat die Ware nach Erhalt unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängel gegenüber lyonbars unverzüglich in Schriftform anzuzeigen. Zeigt sich später ein versteckter Mangel, muss dieser unverzüglich nach Entdeckung in Schriftform angezeigt werden. Mit Ablauf von zwei Jahren ab Erhalt der Ware können keine Gewährleistungsansprüche mehr geltend gemacht werden. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der schriftlichen Anzeige. Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, mit der Folge, dass der Kunde seine gesetzlichen Nacherfüllungs- und Gewährleistungsrechte, d.h. Wandlung, Minderung, Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen sowie Schadensersatz wegen der Verletzung von mit dem jeweiligen Mangel zusammenhängenden Nebenpflichten verliert. Nicht ausgeschlossen sind dagegen Ansprüche aus unerlaubter Handlung, auch wenn sie auf dem jeweiligen Mangel beruhen. Den Kunden trifft die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er etwaige Mängel rechtzeitig gerügt hat. Darüber hinaus ist der Kunde für den Zugang der Rüge beweispflichtig. Beruft sich der Kunde darauf, dass es sich um einen verdeckten Mangel gehandelt hat, muss er einerseits den Zeitpunkt seiner Entdeckung darlegen und beweisen und andererseits, dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

 

§ 2.7 Haftungsbeschränkung

(a) Lyonbars haftet nicht für (1) leichte und mittlere Fahrlässigkeit, (2) indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (3) nicht realisierte Einsparungen sowie (4) Schäden aus Lieferverzug.

 

(b) In sonstigen Fällen haftet lyonbars – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmässig vertrauen darf, und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehalt- lich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.

 

(c) Die Haftung von lyonbars für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen unberührt.

 

(d) Gleiches gilt auch für Pflichtverletzungen durch Dritte, deren Verschulden lyonbars nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat (sog. Erfüllungsgehilfen).

 

§ 2.8 Geldwäsche

(a) Als Finanzintermediär im Sinne des Geldwäschereigesetzes (GWG) untersteht lyonbars dessen einschlägigen Bestimmungen (dies beinhaltet die Erfüllung von Sorgfaltspflichten, unter anderem die Identifizierung und Prüfung der Identität des Kunden auf der Grundlage eines amtlichen Lichtbildausweises, die Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person, Abklärungspflichten, Dokumentationspflichten sowie bei Geldwäschereiverdacht Meldepflichten) und ist einer Selbstregulierungsorganisation (PolyReg) angeschlossen, welche der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) unterstellt ist. Insbesondere hat lyonbars die nachstehenden Vorgaben einzuhalten.

 

(b) Soweit ein oder mehrere Geschäfte, die miteinander verbunden erscheinen, den Betrag von 15‘000 Franken erreichen oder bei Vorliegen von Verdachtsmomenten für eine mögliche Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung, ist der Kunde verpflichtet, sich mittels eines amtlichen im Zeitpunkt der Aufnahme der Geschäftsbeziehung gültigen Lichtbildausweises zu identifizieren. Zudem ist der Kunde verpflichtet, das Formular A betreffend die Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten sowie das Formular P betreffend die Feststellung eines allfälligen PEP-Status wahrheitsgemäss und vollständig auszufüllen sowie zu unterzeichnen. Bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung auf dem Korrespondenzweg, d.h. ohne persönliche Vorsprache des Kunden, muss der Kunde lyonbars eine echtheitsbestätigte Kopie des Identifikationsdokuments zustellen.

 

(c) Bei Geschäftsbeziehungen und Transaktionen mit erhöhtem Risiko ist lyonbars aufgrund der geltenden GwG-Bestimmungen verpflichtet, die Hintergründe der Geschäftsbeziehung und der Transaktion besonders abzuklären und zu dokumentieren. Diese bei erhöhtem Geldwäschereirisiko einzuhaltenden besonderen Abklärungspflichten von lyonbars beinhalten insbesondere die Abklärung (1) der Herkunft der involvierten Vermögenswerte, (2) des Ursprungs des Vermögens des Kunden und des wirtschaftlich Berechtigten, (3) der beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit des Kunden und des wirtschaftlich Berechtigten, (4) der finanziellen Situation des Kunden und des wirtschaftlich Berechtigten. Der Kunde verpflichtet sich, diese Informationen auf dem von lyonbars zur Verfügung gestellten Formular B vollständig und wahrheitsgemäss anzugeben und die Angaben unter Umständen mit entsprechenden Unterlagen wie Steuererklärung und Steuerrechnung zu belegen.

 

(d) Lyonbars darf aufgrund der geltenden GwG-Bestimmungen Transaktionen erst tätigen, wenn die Identifikation des Kunden, die Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten sowie die allenfalls weiteren Abklärungspflichten nach (3) seitens lyonbars abgeschlossen sind. Entsprechend kann lyonbars keine Transaktionen auslösen, solange der Kunde nicht sämtliche Informationen, Formulare sowie allenfalls weitere von lyonbars angeforderte Unterlagen lyonbars zugestellt und lyonbars diese auf ihre Plausibilität hin geprüft hat.

 

3. Schlussbestimmungen

 

§ 3.1 Urheberrechte

Lyonbars hat an allen Bildern, Filme und Texten, die auf der Internetseite von lyonbars veröffentlicht werden, Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte, ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.

 

§ 3.2 Datenschutzhinweis

Lyonbars erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten der Kunden, insbesondere ihre Kontaktdaten zur Abwicklung ihrer Bestellung, so auch ihre E-Mail-Adresse, wenn der Kunde diese angibt. Zur Bonitätsprüfung kann lyonbars Informationen (z.B. auch einen sog. Score-Wert) von externen Dienstleistern zur Entscheidungshilfe heranziehen. Zu den Informationen gehören auch Informationen über die Anschrift des Kunden.

 

§ 3.3 Online-Bestimmungen

(a) Der Kunde sichert zu, dass er nach Registrierung auf der Internetseite von lyonbars seinen Account und Passwort vertraulich behandelt und sein bestmögliches unternimmt, um einen unzulässigen Gebrauch seines Accounts auf seinem Computer zu verhindern. Im Falle einer (wenn auch bloss vermuteten) miss- bräuchlichen Verwendung seines Accounts hat der Kunde lyonbars umgehend davon zu unterrichten.

 

(b) Lyonbars gewährt dem Kunden das eingeschränkte Recht, seinen Account auf der Internetseite von lyonbars für eigene Zwecke zu nutzen. Hiervon ausgenommen ist jegliche kommerzielle/gewerbliche Nutzung. Downloaden, Kopieren, Reproduzieren unabhängig welcher Art oder die sonstige Nutzung der Internetseite und der darauf abgebildeten Waren ist ausschliesslich mit der Zustimmung von lyonbars sowie unter Bezugnahme auf die Quelle zulässig.

 

(c) Die AGB dürfen seitens lyonbars jederzeit abgeändert und/oder ergänzt werden. Ergänzungen wie auch Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder auf eine ähnlich adäquate Art und Weise kommuniziert.

 

§ 3.4 Rechtswahl, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

(a) Es gilt das schweizerische Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Bülach/ZH.  Wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.

 

(b) Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sind oder werden, wird durch diesen Umstand die Wirksamkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.